Halteverbotszone

IhrUmzugProfi Halteverbot

Es gibt viele Situationen, die Sie bei einem Umzug vor Problemen stellen. An alles wird gedacht, so die Kartons zum Einpacken der vielen Kleinigkeiten, die sich in den Schränken scheinbar versteckt haben.

Da sind die Laufereien und der viele Schriftwechsel, wie Ummeldung, Änderung der Anschrift bei Versicherungen und Banken. Hat man das alles bedacht, und der Tag des Umzugs kommt näher, dann fällt einem meist erst ein, wo soll denn überhaupt der LKW für den Umzug in der voll geparkten Straße zum Be- und Entladen stehen? Und gerade in Städten, ist dann guter Rat teuer.

Es ist eigentlich sehr einfach

Für diesen Zweck darf eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Dabei bezieht sich dieses darf auf die örtlichen Gegebenheiten und dem Anlass. Eine Halteverbotszone darf beispielsweise nicht im Bereich eines vorhandenen absoluten Halteverbotes, an Behindertenparkplätzen und vor Einfahrten errichtet werden. Auch Rettungswege gelten als absolute Tabuzonen. Werfen sie vorher einen aufmerksamen Blick auf den vorgesehenen Bereich.

Wir kümmern uns darum

Auf Wunsch beantragen wir alle notwendigen Genehmigungen für ein Halteverbot und kümmern uns um behördliche Formalitäten. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um das Rechtzeitige Aufstellen der erforderlichen Halteverbotsschilder.

Leistungen

  • Beantragung von Halteverbotszonen
  • Vorlaufzeit mindestens 8 Werktage
  • Aufstellen ordnungsgemäßer Beschilderung

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Ein Umzug der optimal auf

Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist